Projekte unter Wohnen
„Menschen mit Behinderungen können selbst bestimmen, wo und mit wem sie wohnen möchten“ (Artikel 19 UN-BRK).
Voraussetzung für die Realisierung des Rechts auf selbstbestimmtes Wohnen ist bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum, der ein Leben mitten im Sozialraum ermöglicht. Dafür erwirbt die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe barrierefreien Wohnraum.
