Projekte unter Freizeit
„Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzuhaben“ (Artikel 30 UN-BRK).
Voraussetzungen für kulturelle Teilhabe sind eine entsprechende Ausstattung – beispielsweise Trikots für den Mannschaftssport, Instrumente für die musikalische Entfaltung oder Requisiten für die Theaterproben. Notwendig sind auch Personen, die über die pädagogischen Fähigkeiten der Kulturvermittlung bzw. des Sporttrainings für Menschen mit Behinderung verfügen. Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe fördert pädagogische Qualifikation und Ausstattungsbedarf mit entsprechenden Zuschüssen.
