Langfristig
Gutes tun
Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe ermöglicht Ihnen, Ihr Vermögen in Form von Geldzuwendungen, Immobilien oder Grundstücken als Zustiftung anzulegen.
Die Erträge aus der Anlage des Kapitals Ihrer Zustiftung unterstützen dann bis weit in die Zukunft Projekte, die der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung dienen.
Unsere Projekte
Wohnen
„Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten“ (Artikel 27 UN-BRK).
Eine wesentliche Voraussetzung für berufliche Teilhabe ist der Zugang zu Beruflicher Bildung,
in der die Beschäftigten der HWK-Werkstätten mit Behinderung ihre beruflichen Fertigkeiten trainieren und ihre Persönlichkeit weiter entwickeln können. Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe fördert dies in Form von Zuschüssen für berufsbildende Maßnahmen.
Arbeit
„Menschen mit Behinderungen können selbst bestimmen, wo und mit wem sie wohnen möchten“ (Artikel 19 UN-BRK).
Voraussetzung für die Realisierung des Rechts auf selbstbestimmtes Wohnen ist bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum, der ein Leben mitten im Sozialraum ermöglicht. Dafür erwirbt die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe barrierefreien Wohnraum.
Bildung
Eine wesentliche Voraussetzung für berufliche Teilhabe ist der Zugang zu Beruflicher Bildung, in der die Beschäftigten der HWK-Werkstätten mit Behinderung ihre beruflichen Fertigkeiten trainieren und ihre Persönlichkeit weiter entwickeln können.
Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe fördert dies in Form von Zuschüssen für berufsbildende Maßnahmen.
Freizeit
„Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzuhaben“ (Artikel 30 UN-BRK).
Voraussetzungen für kulturelle Teilhabe sind eine entsprechende Ausstattung – beispielsweise Trikots für den Mannschaftssport, Instrumente für die musikalische Entfaltung oder Requisiten für die Theaterproben. Notwendig sind auch Personen,
die über die pädagogischen Fähigkeiten der Kulturvermittlung bzw. des Sporttrainings für Menschen mit Behinderung verfügen.
Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe fördert pädagogische Qualifikation und Ausstattungsbedarf mit entsprechenden Zuschüssen.
