Ein Mann mit Brille und gestreiftem Polohemd lächelt, während er an einem Küchentisch neben einer Kaffeemaschine sitzt.

Langfristig
Gutes tun

Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe ermöglicht Ihnen, Ihr Vermögen in Form von Geldzuwendungen, Immobilien oder Grundstücken als Zustiftung anzulegen.

Die Erträge aus der Anlage des Kapitals Ihrer Zustiftung unterstützen dann bis weit in die Zukunft Projekte, die der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung dienen.

Unsere Projekte

Ein blaues Haussymbol mit einer weißen Herzform in der Mitte.

Wohnen

Blaues Symbol mit drei Personen über einem Zahnrad, das Teamarbeit oder Zusammenarbeit in einem technischen oder organisatorischen Kontext symbolisiert.

Arbeit

Vier blaue Figuren sitzen vor einer Präsentationstafel mit zwei horizontalen Linien, die ein Klassenzimmer oder eine Seminarumgebung symbolisieren.

Bildung

Zwei blaue menschliche Figuren tanzen mit Musiknoten um sie herum auf einem hellen Hintergrund.

Freizeit

Wohnen

„Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten“ (Artikel 27 UN-BRK).

Eine wesentliche Voraussetzung für berufliche Teilhabe ist der Zugang zu Beruflicher Bildung,
in der die Beschäftigten der HWK-Werkstätten mit Behinderung ihre beruflichen Fertigkeiten trainieren und ihre Persönlichkeit weiter entwickeln können. Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe fördert dies in Form von Zuschüssen für berufsbildende Maßnahmen.

Damit es wieder aufwärts geht

Ein kleines Stück Glück

HWK eröffnet neue WG am Fasanengarten

Arbeit

„Menschen mit Behinderungen können selbst bestimmen, wo und mit wem sie wohnen möchten“ (Artikel 19 UN-BRK).

Voraussetzung für die Realisierung des Rechts auf selbstbestimmtes Wohnen ist bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum, der ein Leben mitten im Sozialraum ermöglicht. Dafür erwirbt die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe barrierefreien Wohnraum.

Zwischen Beton und Betrieb – HWK-Innenhof wird zur Ruhezone

Wohlklang in Rheinstetten

Naturerlebnis auf Augenhöhe

Teamtag der HWK Metallfertigung

Bildung

Eine wesentliche Voraussetzung für berufliche Teilhabe ist der Zugang zu Beruflicher Bildung, in der die Beschäftigten der HWK-Werkstätten mit Behinderung ihre beruflichen Fertigkeiten trainieren und ihre Persönlichkeit weiter entwickeln können.

Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe fördert dies in Form von Zuschüssen für berufsbildende Maßnahmen.

Fördern, trainieren, teilhaben

Mit digitaler Kompetenz in eine inklusive Zukunft

Berufsförderung im Förder- und Betreuungsbereich

Freizeit

„Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzuhaben“ (Artikel 30 UN-BRK).

Voraussetzungen für kulturelle Teilhabe sind eine entsprechende Ausstattung – beispielsweise Trikots für den Mannschaftssport, Instrumente für die musikalische Entfaltung oder Requisiten für die Theaterproben. Notwendig sind auch Personen,
die über die pädagogischen Fähigkeiten der Kulturvermittlung bzw. des Sporttrainings für Menschen mit Behinderung verfügen.
Die Lebenshilfe-Stiftung Karlsruhe fördert pädagogische Qualifikation und Ausstattungsbedarf mit entsprechenden Zuschüssen.

Die AHOI studios

Inklusive Theatergruppe D!E SP!NNER

Teilnahme an Nationalen Spielen von Special Olympics

Musikinstrumente für die inklusive Kita der Lebenshilfe

Spenden ermöglichen Rollstuhlfahrrad für HWK Rheinstetten

Mit Spende
fördern

Illustration einer winkenden Frau im Rollstuhl mit einer Hand, die blaue und weiße Herzen hält, und einem gelben Herz, das in der Nähe auf einem blauen Hintergrund schwebt.